Antwort:
Wenn reklamierte Arzneimittelpackungen für die Untersuchung benötigt werden, beauftragen wir bei einem Dienstleister eine für Sie kostenfreie Abholung der betroffenen Packungen.
Dazu senden wir Ihnen vorab die Versanddokumente zu und teilen Ihnen den geplanten Abholzeitraum mit.
Bitte legen Sie ausschließlich die von Ihnen reklamierten Packungen in das Paket, da wir nur die reklamierten Packungen für eine Warenersatzlieferung bzw. Gutschrift berücksichtigen können.
Zusätzlich eingepackte Arzneimittelpackungen, die von Ihnen nicht reklamiert wurden, werden von uns nicht ersetzt bzw. erstattet.
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