Antwort:
Für reklamierte Arzneimittelpackungen erhalten Sie von uns, abhängig von der Lieferbarkeit des jeweiligen Produktes, entweder eine Warenersatzlieferung oder eine Gutschrift.
Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass die reklamierten Packungen bei Ihnen für eine Abholung zur Verfügung stehen müssen.
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